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Profitieren Sie jetzt von der
staatlichen Förderung für E-Fahrzeuge
Der perfekte Start in 2026

So funktioniert die staatliche E-Auto-Förderung

Mit der neuen Elektromobilitätsprämie unterstützt der Bund Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos oder Plug-in-Hybrids. Förderfähig sind Neufahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Je nach Antriebsart, Haushaltseinkommen und Familiensituation sind Förderbeträge von bis zu 6.000 Euro möglich.

Die Prämie richtet sich an Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro, bei Familien mit Kindern entsprechend höher. Sowohl Kauf als auch Leasing werden gefördert, sofern das Fahrzeug mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleibt. Die Antragstellung erfolgt nach der Zulassung, voraussichtlich ab Mai 2026, und ist rückwirkend möglich.

Wichtig: Die Prämie muss vom Käufer beantragt werden, diesen Antrag kann nicht das Autohaus stellen!

Übersicht Prämie für E-Fahrzeuge

Übersicht Prämien Plug-in-Hybrids (min. 80 km Reichweite)

Unsere Angebote mit Prämie:*

*Die Angebote sind unter Berücksichtigung einer Elektromobilitätsprämie in Höhen zwischen 2.500€ und 4.000 €, angerechnet als Leasingsonderzahlung, kalkuliert. Dadurch wird die voraussichtliche Leasingrate unter Einbeziehung der Prämie dargestellt.

Förderberechtigte: Wer kann die Elektromobilitätsprämie nutzen?

Die Elektromobilitätsprämie richtet sich an Privatpersonen, die ein Neufahrzeug kaufen oder leasen, das erstmals in Deutschland zugelassen wird. Förderfähig sind Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 mit reinem batterieelektrischem Antrieb sowie bestimmte extern aufladbare Hybridfahrzeuge, darunter Plug-in-Hybride (PHEV) und Elektrofahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Voraussetzung für die Förderung ist ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Für Kinder unter 18 Jahren erhöht sich diese Einkommensgrenze um 5.000 Euro pro Kind. Familien mit zwei oder mehr Kindern können somit bis zu 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen aufweisen und weiterhin förderberechtigt sein.

Die Einkommensprüfung erfolgt auf Basis des Durchschnitts der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen. Für Förderanträge zu Beginn des Jahres 2026 können daher die Steuerbescheide aus den Jahren 2023 und 2024 herangezogen werden. Bei verheirateten Antragstellern, eingetragenen Lebenspartnerschaften oder eheähnlichen Gemeinschaften wird das Einkommen beider Partner berücksichtigt, sofern keine gemeinsame Veranlagung vorliegt.

Weitere Details zur genauen Berechnung des Einkommens, zum Verfahren für Antragsteller ohne vorliegenden Steuerbescheid sowie zur konkreten Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah in der offiziellen Förderrichtlinie veröffentlicht.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Die konkreten Anforderungen an die Antragstellung werden zeitnah in der offiziellen Förderrichtlinie veröffentlicht. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass für die Beantragung der Elektromobilitätsprämie insbesondere folgende Unterlagen erforderlich sind:

eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags,
eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland.
Weitere Nachweise, insbesondere zur Einkommensprüfung, können ergänzend erforderlich sein und werden mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie konkret benannt.

Was gilt für andere Haushaltstypen, z. B. unverheiratete Paare mit Kindern?

Auch bei eheähnlichen Gemeinschaften, etwa unverheirateten Paaren mit gemeinsamen Kindern, wird für die Förderung das zu versteuernde Haushaltseinkommen beider Partner herangezogen. Das maßgebliche Haushaltseinkommen ergibt sich aus der Addition der jeweiligen Einzel-Einkommen, unabhängig vom Familienstand.

Die konkreten Berechnungsregeln, das Verfahren für Antragstellende sowie die Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah in der offiziellen Förderrichtlinie veröffentlicht. Hierdurch entsteht den Antragstellenden kein Nachteil, da die Elektromobilitätsprämie bis zu einem Jahr rückwirkend nach der Fahrzeugzulassung beantragt werden kann.

Was gilt für Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommensteuerbescheid?

Rentnerinnen und Rentner, die nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind und für die zurückliegenden Jahre keinen Einkommensteuerbescheid vorliegen haben, können eine Steuererklärung nachträglich einreichen. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Rentenbezugsbescheinigung in Verbindung mit einer Selbsterklärung zu weiteren Einkünften vorzulegen.

Die genauen Berechnungsgrundlagen, das Verfahren für Antragstellende ohne Einkommensteuerbescheid sowie die Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah in der offiziellen Förderrichtlinie konkretisiert. Den Betroffenen entsteht dadurch kein Nachteil, da die Elektromobilitätsprämie bis zu einem Jahr rückwirkend nach der Fahrzeugzulassung beantragt werden kann.

Warum liegt die Einkommensgrenze bei 80.000 Euro?

Die festgelegte Einkommensgrenze von 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen orientiert sich am Medianeinkommen privater Neuwagenkäufer in Deutschland. Als Datengrundlage dienen unter anderem Ergebnisse der bundesweiten Studie „Mobilität in Deutschland“.

Durch diese Einkommensgrenze wird sichergestellt, dass die Elektromobilitätsprämie gezielt Haushalte erreicht, für die staatliche Unterstützung beim Umstieg auf ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybriden einen spürbaren finanziellen Unterschied macht. Gleichzeitig ermöglicht die Regelung, dass rund die Hälfte aller privaten Neuwagenkäufer grundsätzlich förderberechtigt ist, ohne Mitnahmeeffekte bei sehr hohen Einkommen zu fördern.

Warum werden batterieelektrische Fahrzeuge gefördert?

Die Elektromobilität gilt als zentrale Schlüsseltechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität. Um den Übergang zu nachhaltiger Mobilität zu beschleunigen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Automobilindustrie zu stärken, setzt der Staat gezielt auf die Förderung von batterieelektrischen Fahrzeugen. Ein leistungsfähiger Heimatmarkt schafft wichtige Impulse für Innovation, Investitionen und den Markthochlauf der E-Mobilität.

Elektroautos fahren lokal emissionsfrei und sind bereits heute über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg deutlich klima- und umweltfreundlicher als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Mit dem weiter steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Strommix vergrößert sich dieser ökologische Vorteil kontinuierlich. Zudem sind E-Fahrzeuge besonders effizient: Dank ihres hohen Wirkungsgrads legen sie mit derselben Energiemenge deutlich weitere Strecken zurück, was die Energiekosten pro 100 Kilometer – insbesondere beim Laden zu Hause – spürbar reduziert.

Ein weiterer Vorteil ist der geringere Wartungs- und Instandhaltungsaufwand. Elektrofahrzeuge benötigen keinen Ölwechsel, keinen Auspuff und unterliegen keinem Kupplungsverschleiß. Das senkt die laufenden Werkstattkosten und macht Elektromobilität langfristig wirtschaftlich attraktiv. Zusätzlich profitieren Halterinnen und Halter von einer mehrjährigen Befreiung von der Kfz-Steuer.

Darüber hinaus tragen Elektroautos erheblich zur Verbesserung der Lebensqualität bei. Sie verursachen keine Stickoxide und nur minimale Feinstaubemissionen, was insbesondere in urbanen Räumen zu besserer Luftqualität führt. Durch ihren leisen Antrieb reduzieren sie zudem den Verkehrslärm in Wohngebieten und Innenstädten.

Müssen förderfähige Elektroautos in der EU produziert sein?

Die Elektromobilitätsprämie ist nicht auf in der EU produzierte Fahrzeuge beschränkt. Förderfähig sind alle Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1, die erstmals in Deutschland zugelassen werden und entweder über einen rein batterieelektrischen Antrieb, einen batterieelektrischen Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder einen Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV) verfügen, sofern die jeweils geltenden klimaschutzrelevanten Anforderungen erfüllt werden.

Derzeit stammen rund 80 Prozent der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge in Deutschland aus europäischer Produktion. Unabhängig davon prüft die Bundesregierung, EU-Präferenzregelungen in das Förderprogramm aufzunehmen. Diese könnten zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden. Vor einer Einführung entsprechender Regelungen wird das Bundesumweltministerium Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig informieren.

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